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Pressemitteilung
nach wie vor stellen die seit 2019 als signifikanter Beitrag zur Mobilitätswende eingeführten E-Scooter ein Problem dar – nicht nur bei der Lagerung und beim achtlosen Umgang vor Hauseingängen und Parkflächen, sondern insbesondere bei der Gefahr, die von Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ausgeht – wie eine Sonderaktion der Polizei bei stichprobenartigen Kontrollen herausgefunden hat.
verfasst von Marius Livschütz | 24.06.2024
Die jüngste Unfallstatistik der Stuttgarter Polizei weist aus, dass die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen im Jahr 2023 um zwölf Prozent gestiegen seien, auf 136 Fälle. Dabei gab es leicht- und Schwerverletzte sowie einen Todesfall. 79 Prozent der Unfälle gingen auf die Nutzer der Elektrokleinstfahrzeuge zurück – dazu berichtete auch die Stuttgarter Zeitung.
Klare Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr
„Die Vorteile eines schnell verfügbaren, günstigen und zum Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln flexibleren Verkehrsmittel sind zu würdigen, ihre Nutzung im Straßenverkehr erfordert aber auch gegenseitige Rücksichtnahme. Nutzern muss vor allen Dingen bewusst sein, dass es sich dabei nicht um ein Spielzeug handelt, sondern man bei Nutzung des E-Rollers zum Verkehrsteilnehmer wird – der sich mit anderen Verkehrsteilnehmern die Straße teilt. Hier besteht augenscheinlich weiterhin viel Nachholbedarf“, so Vereinsvorsitzender Joachim Rudolf.
„Trotz mittlerweile eingeführtem Verhaltenskodex der Stadt und einer freiwilligen Selbstverpflichtung der fünf in Stuttgart tätigen Anbieter von E-Rollern ist das Problembewusstsein leider noch nicht dort angelangt, wo es hingehört. Ob der Hinweis der Stadt, sich bei Seite 2 von 2 Verkehrsverstößen oder falsch abgestellten Gefährten direkt an die Anbieter zu wenden, hilft, ist ebenfalls unklar“, ergänzt Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Laut dem Statistikportal Statista liegen Leih-E-Roller bei 126 Gramm CO2-Emissionen und sind damit umweltschädlicher als eine Mitfahrt in einem Diesel-Bus. Zudem müssen in der Peripherie gestrandete Scooter aufwändig mit Kleintransportern eingesammelt und neu verteilt werden und bilden damit nicht gerade einen Aktivposten in der Ökobilanz.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Kritik von Haus & Grund an der damals sehr planlosen Zulassung der E-Scooter auch von der Politik aufgenommen wurde. So wurden Zonen definiert, in denen ein Leih-Ende und damit das Abstellen der Scooter verboten ist und ebenfalls dafür gesorgt, dass die E-Scooter grundsätzlich auf Fahrradwegen zu nutzen sind und nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen.
Das Fazit von Haus & Grund Stuttgart bleibt wie gehabt: „Verkehrswende gelingt nur ideologiefrei, in Vielfalt, in Akzeptanz des jeweiligen Verkehrsmittels sowie durch eine effektive Verkehrsüberwachung, die Verstöße von Rollerfahren und Pedelec- und Fahrradfahrern in gleicher Weise in den Blick nimmt wie jene von Autofahrern.“
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