Seit Mitte April 2026 gib es eine Bundesförderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für WEGs, einzelne Wohnungseigentümer und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Konkret gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von Vorverkabelung, Ladepunkten, Netzanschlüssen und notwendige Baumaßnahmen.
verfasst von Marius Livschütz | 28.05.2026
Die Förderhöhe richtet sich nach der entsprechenden Ausstattung:
Vorverkabelung eines Stellplatzes: 1.300 Euro
Installation eines Ladepunktes: 1.500 Euro
Bidirektionaler Ladepunkt (Rückspeisung des Stroms auch ins Hausnetz): 2.000 Euro
Voraussetzungen:
Mindestens 20% der wohnbezogenen Stellplätze werden elektrifiziert, mindestens jedoch sechs Stellplätze
Die Stellplätze müssen ausschließlich von Hausbewohnern genutzt werden
Nur privat, nicht gewerblich
Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen
Antragstellung:
Der Auftrag kann erst nach Bewilligung der Förderung erteilt werden
Nach dem Förderbescheid beträgt der Umsetzungszeitraum 24 Monate
Innerhalb der ersten neun Monate müssen die Arbeiten verbindlich beauftragt sein
Zur Antragstellung muss ein Kostenvoranschlag vorliegen
In Wohnungseigentümergemeinschaften muss ein WEG-Beschluss vorliegen
Antragstellung erfolgt online und ist vom 15.4. – 10.11.2026 möglich
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