Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in Zeiten des Klimawandels und stetig steigender Energiepreise immer wichtiger.
Kostenlose Energieberatung
Zuschüsse und Förderung
Infos zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
In Zusammenarbeit mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) bietet Haus & Grund Stuttgart Ihnen als Mitglied eine kostenlose Beratung an. Auch über Zuschussmöglichkeiten etwa der Stadt und der Förderung des Bundes können sich Mitglieder beraten lassen.
Was ist das EBZ?
Das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) ist die lokale Energieagentur in Stuttgart. Das EBZ ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen, der Projektförderung und Energiediagnosen. Die zentrale Aufgabe des EBZ ist die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der energetischen Sanierung von Gebäuden kann ein wesentlicher Beitrag für einen nachhaltigen Umgang mit Energie geleistet und dabei auch noch Geld gespart werden. Haus & Grund Stuttgart ist Mitgründer des EBZ.
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Energieberatung Stuttgart
Gerokstraße 3, 70188 Stuttgart
Nach vorheriger Anmeldung
Zum Termin sollten ein Foto des Gebäudes sowie – wenn vorhanden – Grundrisspläne und Angaben über die Heizungsart und den Energieverbrauch mitgebracht werden.
+49 711 210 48 0
verein@hausundgrund-stuttgart.de
jeden Dienstag
13:00 – 16:30 Uhr
Aktuelles
29.04.2026
Habeck ist wieder da!
Die vermeintlich wiedererlangte Freiheit im Heizungskeller nach der angekündigten Abschaffung des "Heizungsgesetzes" wird nun deutlich eingeschränkt. "Durch die Beteiligung der Vermieter an den Heizkosten - sofern sie künftig mit fossiler Energie betriebene Heizungen einsetzen - wird Eigentümern die Entscheidungsfreiheit nun eben auf der wirtschaftlichen Ebene genommen", beklagt Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Aktuelles
03.05.2026
Ab Mai 2026: Das gilt für Energieausweise!
Neu: Eine Skala von A bis G zeigt die Energieeffizienz an, entsprechend der von Haushaltsgeräten. Und: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.