Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in Zeiten des Klimawandels und stetig steigender Energiepreise immer wichtiger.
Kostenlose Energieberatung
Zuschüsse und Förderung
Infos zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
In Zusammenarbeit mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) bietet Haus & Grund Stuttgart Ihnen als Mitglied eine kostenlose Beratung an. Auch über Zuschussmöglichkeiten etwa der Stadt und der Förderung des Bundes können sich Mitglieder beraten lassen.
Was ist das EBZ?
Das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) ist die lokale Energieagentur in Stuttgart. Das EBZ ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen, der Projektförderung und Energiediagnosen. Die zentrale Aufgabe des EBZ ist die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der energetischen Sanierung von Gebäuden kann ein wesentlicher Beitrag für einen nachhaltigen Umgang mit Energie geleistet und dabei auch noch Geld gespart werden. Haus & Grund Stuttgart ist Mitgründer des EBZ.
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Energieberatung Stuttgart
Gerokstraße 3, 70188 Stuttgart
Nach vorheriger Anmeldung
Zum Termin sollten ein Foto des Gebäudes sowie – wenn vorhanden – Grundrisspläne und Angaben über die Heizungsart und den Energieverbrauch mitgebracht werden.
+49 711 210 48 0
verein@hausundgrund-stuttgart.de
jeden Dienstag
13:00 – 16:30 Uhr
Aktuelles
28.05.2026
Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern: neue Bundesförderung
Seit Mitte April 2026 gib es eine Bundesförderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für WEGs, einzelne Wohnungseigentümer und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Konkret gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von Vorverkabelung, Ladepunkten, Netzanschlüssen und notwendige Baumaßnahmen.
Aktuelles
09.07.2026
Kurzfristige Anpassung! Neue Förderregeln für den Heizungstausch
Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude deutlich an und hat dazu Eckpunkte vorgelegt. Die neuen Förderbedingungen sollen bereits am 21. Juli 2026 in Kraft treten. Bis dahin läuft eine Umstellungsphase bei KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bereits zugesagte Anträge bleiben unberührt. Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen hat, kann nach Angaben der KfW noch bis 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen. Neue Bestätigungen zum Antrag können in der Umstellungsphase von heute an bis 20. Juli jedoch nicht erstellt werden.
Aktuelles
28.05.2026
Energetische Sanierungen - Fördertopf der Stadt fast ausgeschöpft
Die Stadt Stuttgart meldet eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Zuschüssen aus dem Kommunalen Energiesparprogramm Wohnen. Von Januar bis April 2026 gingen bereits rund 300 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 18 Millionen Euro ein.