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Aktuelles

27.07.2026

Klima-Splitgerät mit Außengerät auf dem Balkon ist zu akzeptieren

Der Bundesgerichtshof hat bei seiner Urteilsverkündung am 17. Juli 2026 klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus einer Klimaanlage mit Splitgerät auf dem Balkon verlangen und diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen kann.

Pressemitteilung

09.07.2026

Vermieterbefragung: Fast zwei Drittel der Stuttgarter Vermieter überlegen, das Vermieten aufzugeben

64,8 Prozent der Vermieter in Stuttgart halten es für wahrscheinlich, dass sie ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben und Wohnraum verkaufen würden. „Für unsere Mitglieder ist damit weniger die einzelne Maßnahme ausschlaggebend als vielmehr die kumulative Wirkung der Regulierungen. Das ist eine Warnung an die Politik, die Belange der Vermieter endlich ernst zu nehmen“, so Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker.

Pressemitteilung

21.07.2026

Baurechtsamt: Wie sieht es mit den angekündigten Verbesserungen aus?

Die Stadt Stuttgart hatte im Frühjahr 2025 eine deutliche Verbesserung bei Bearbeitungszeiten und Service im Baurechtsamt versprochen und 65 Bearbeitungstage als selbstgestecktes Ziel ausgerufen. Haus & Grund Stuttgart hatte dies damals ausdrücklich begrüßt. „Die Stadt muss nun die Frage beantworten, wie weit sie bei diesen Zielmarken gekommen ist und gegebenenfalls nachsteuern“ so Joachim Rudolf, Vorsitzender und Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.

Aktuelles

09.07.2026

Kurzfristige Anpassung! Neue Förderregeln für den Heizungstausch

Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude deutlich an und hat dazu Eckpunkte vorgelegt. Die neuen Förderbedingungen sollen bereits am 21. Juli 2026 in Kraft treten. Bis dahin läuft eine Umstellungsphase bei KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bereits zugesagte Anträge bleiben unberührt. Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen hat, kann nach Angaben der KfW noch bis 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen. Neue Bestätigungen zum Antrag können in der Umstellungsphase von heute an bis 20. Juli jedoch nicht erstellt werden.