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Aktuelles
Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt die Stadt künftig private Eigentümer bei der Beseitigung illegaler Graffiti an Gebäuden und baulichen Anlagen im gesamten Stadtgebiet.
verfasst von Marius Livschütz | 27.07.2026
Ziel der neuen Förderung ist es, die schnelle Entfernung von Graffiti zu erleichtern, das Stadtbild nachhaltig aufzuwerten und private Eigentümer finanziell zu entlasten. Gefördert werden, so die Stadt, verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung oder Überdeckung illegaler Graffiti sowie vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor erneuten Verunreinigungen.
„Die Initiative des Oberbürgermeisters begrüßen wir ausdrücklich! Denn es sind private Immobilieneigentümer, die besonders unter Graffiti-Schmierereien leiden und dann in der Regel auf den Kosten ihrer Beseitigung sitzen bleiben, da die Tater in der Regel schwer zu ermitteln sind," so Joachim Rudolf, Vorsitzender und Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Zuschussfähig sind:
die professionelle Entfernung von Graffiti durch Fachfirmen,
die künstlerische Neugestaltung oder Verschönerung betroffener Flächen durch professionelle Künstlerinnen und Künstler,
die Übermalung von Graffiti in Eigenleistung,
die Anpflanzung von Rankengewächsen als gestalterische und präventive Maßnahme.
Auch Schutzbeschichtungen, die eine spätere Reinigung erleichtern, können im Rahmen bestimmter Maßnahmen berücksichtigt werden.
Zuschusshöhen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme:
Professionelle Graffitientfernung: 75 Prozent der Kosten, maximal 3.500 Euro
Künstlerische Umgestaltung oder Verschönerung: 75 Prozent der Kosten, maximal 3.500 Euro
Übermalung in Eigenleistung: 100 Prozent der Materialkosten, maximal 500 Euro
Anpflanzung von Rankengewächsen: 75 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro
Die Förderung kann einmal jährlich pro Grundstück beantragt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude und Anlagen, Erbbauberechtigte sowie bevollmächtigte Vertretungen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Erstattung einer Strafanzeige beziehungsweise die Stellung eines Strafantrags wegen Sachbeschädigung. Zudem darf mit der Maßnahme grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem die Stadt über den Förderantrag entschieden hat oder eine Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs.
Weitere Informationen
Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention beim Referat Sicherheit, Ordnung und Sport der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Förderrichtlinie und ist auch auf der städtischen Homepage unter www.stuttgart.de/graffiti zu finden. Dort können Anträge gestellt werden. Sie tritt ab dem 17. Juli 2026 in Kraft.
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