Betriebsferien vom 20.12.2025 - 04.01.2026. Ab dem 05.01.2026 erreichen Sie uns wieder wie gewohnt. Frohe Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr wünscht Ihr Haus & Grund Stuttgart Team.
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Aktuelles

10.12.2025

Grundsteuererhöhung vom Tisch?

Haus & Grund Stuttgart hat mit Beharrlichkeit und guten Argumenten dazu beigetragen, dass die Stadtverwaltung die Zahlen zur Belastungsverschiebung bei der neuen Grundsteuer zu Lasten des Wohnens von 19,2 Mio. Euro erhoben und veröffentlicht hat. Die Daten haben dabei geholfen, dass eine von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Grundsteuererhöhung von 160 auf 180 Hebesatzpunkte zur Sanierung des Haushalts nun vom Tisch zu sein scheint. Allerdings Vorsicht: am 19.12. entscheidet der Gemeinderat final über Einsparungen und Steuerpläne.

Aktuelles

09.12.2025

Schimmel bei neuen Fenstern in der Mietwohnung

Werden neue Fenster eingebaut, so muss der Vermieter notwendige Vorkehrungen treffen gegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Er muss den Mieter (neu) aufklären über die neuen Anforderungen bei Heiz- und Lüftungsverhalten.

Aktuelles

09.12.2025

Ab 1. Juli 2026 – das gilt in Stuttgart für neue Heizungen im Bestand

Das sogenannte Heizungsgesetz schreibt bisher in Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie vor. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern – damit auch in Stuttgart – greift ab dem 1. Juli 2026 die nächste Stufe: Dann gilt, dass auch im Bestand keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Die Stadt Stuttgart hat indes ihr selbstgestecktes Ziel, bis Mitte 2026 die Wärmeplanung häuserscharf fertigzustellen, einkassiert.

Pressemitteilung

01.12.2025

Ein Mietspiegel für Ostfildern tut not

Ostfildern fällt zum 01.01.2026 unter die Mietpreisbremse. Um diese rechtsicher anwenden zu können, bedarf es Kenntnis über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese kann nur mit einem qualifizierten Mietspiegel verlässlich festgestellt werden. Deshalb fordert Haus & Grund Stuttgart: „Wer künftig in Ostfildern neu vermieten möchte, bedarf hierfür als Ausgangspunkt die ortsübliche Vergleichsmiete und damit eines Mietspiegels.“