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Das Mietrecht soll weiter verschärft werden

Der brandaktuell vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Mietrechts ist ein weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Mietwohnungsmarktes. "Vermieter werden immer weiter unter Generalverdacht gestellt, kleinteilige Verregelung des Wohnungsmarkts machen es immer schwieriger und immer unwirtschaftlicher, als privater Vermieter auf dem Markt Wohnraum zur Verfügung zu stellen", so Geschäftsführer Ulrich Wecker.

verfasst von Marius Livschütz | 09.02.2026

Miet- und WEG-Recht

Haus & Grund kritisiert, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe, sondern Zahlungsunwilligen helfe und Missbrauch zu Lasten privater Vermieter erleichtere. Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren (vollständige Befriedigung binnen drei Monaten), eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung.

Die geplante starre Deckelung von Indexmieten ignoriert nach Auffassung des Verbandes die Kostenrealität der Vermietung. Indexmieten seien ein in der Praxis bewährtes Instrument zur langfristigen Wertsicherung und Planbarkeit – für Mieter und Vermieter. Problematisch sei jedoch schon heute die Kopplung an den Verbraucherpreisindex, weil dieser vermieterseitige Kostenentwicklungen – etwa im Handwerk und Bau – nur unzureichend abbilde. Dadurch sei der Substanzerhalt gefährdet. Ein pauschaler Deckel verschärfe dieses Problem, weil er Investitionen in Instandsetzung und Modernisierung zusätzlich ausbremse.

Das Justizministerium will zudem beim möblierten Wohnen neue Zuschlagsregeln einziehen. Dabei gilt die Mietpreisbremse bereits auch für möblierten Wohnraum. Ein individueller Zuschlag würde vor allem für vermietende Privatpersonen massiven bürokratischen Aufwand bedeuten.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um den Referentenentwurf. Die Ressortabstimmung ist noch nicht beendet. Die Verbände haben bis zum 6. März Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

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