Das sogenannte Heizungsgesetz schreibt bisher in Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie vor. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern – damit auch in Stuttgart – greift ab dem 1. Juli 2026 die nächste Stufe: Dann gilt, dass auch im Bestand keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Die Stadt Stuttgart hat indes ihr selbstgestecktes Ziel, bis Mitte 2026 die Wärmeplanung häuserscharf fertigzustellen, einkassiert.
verfasst von Marius Livschütz | 09.12.2025
Sobald feststeht, ob an einer Adresse ein Wärmenetz kommt, so das Umweltministerium Baden-Württemberg, hätten Eigentümer die Möglichkeit, eine defekte Heizung für übergangsweise zehn Jahre gegen eine auch rein fossile Heizung zu tauschen. Die Voraussetzung dafür wäre allerdings ein verbindlicher Anschluss- und Liefervertrag sowie ein von den Netzbetreibern vorgelegter Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan.
Das Problem: Stuttgart wird es nicht schaffen, bis Mitte 2026 die Wärmeplanung häuserscharf abzuschließen. Das hat die Stadt jüngst gegenüber der Tagespresse bestätigt. Damit erreicht die Stadt wiedermal nicht die selbstgesteckten ehrgeizigen Ziele, wie bei der Photovoltaik oder dem Absatz von Wärmepumpen. „Die Energieabteilung im Amt für Umweltschutz wird damit selbst zum Bremsklotz für die Wärmeplanung“, so Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Der Eigentümerverein hat mehrfach öffentlich das ungenügende Tempo und die Unverbindlichkeit beim Ausbau der Wärmenetze in Stuttgart moniert: „Eigentümer brauchen klare Festlegungen: Wann kommt ein Wärmenetz, kommt es bei mir in der Straße, und was wird das kosten?“, so Wecker. Solange das nicht klar sei, sei es für Eigentümer extrem schwierig, sich festzulegen. „Denn wenn ich glaube, es kommt möglicherweise noch ein Wärmenetz, dann entscheide ich mich wahrscheinlich gegen eine „vorschnelle“ Investition in eine Wärmepumpe“, so Wecker weiter.
Bevor sich Eigentümer für eine neue Heizung entscheiden, gilt die Empfehlung, eine Energieberatung bei Haus & Grund Stuttgart mit Beratern des EBZ (Energieberatungszentrum Stuttgart) wahrzunehmen. Außerhalb Stuttgarts besteht die Möglichkeit entweder durch lokale bestehende Kooperationen von Energieberatern mit Haus & Grund-Vereinen oder über „Zukunft Altbau“.
Weitere Beiträge
Pressemitteilung
01.12.2025
Ein Mietspiegel für Ostfildern tut not
Ostfildern fällt zum 01.01.2026 unter die Mietpreisbremse. Um diese rechtsicher anwenden zu können, bedarf es Kenntnis über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese kann nur mit einem qualifizierten Mietspiegel verlässlich festgestellt werden. Deshalb fordert Haus & Grund Stuttgart: „Wer künftig in Ostfildern neu vermieten möchte, bedarf hierfür als Ausgangspunkt die ortsübliche Vergleichsmiete und damit eines Mietspiegels.“
Pressemitteilung
17.11.2025
Grundsteuererhöhung stoppen!
Zu den Berichten über das Vorhaben der Stadtverwaltung, die Hebesätze der Grundsteuer B auf 180 Punkte für das Jahr 2027 anzuheben, um den Haushalt zu konsolidieren, erklären Haus & Grund-Stuttgart Vorsitzender Joachim Rudolf und Geschäftsführer Ulrich Wecker:
Pressemitteilung
03.11.2025
Spende für das „Biberbaumobil“: Geschützter Lernraum für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Für die Gemeinnützige Stiftung Haus & Grund Stuttgart überreichte der Stiftungsvorsitzende, Joachim Rudolf gemeinsam mit Vorstand Ulrich Wecker der Albert-Schweitzer-Schule für deren „Biberbaumobil“ eine Spende in Höhe von 5000 Euro. Mit dem „Biberbaumobil“ soll ein geschützter Lernraum für Kinder mit besonderem Förderbedarf eingerichtet werden.
Pressemitteilung
27.10.2025
Amtlich: Neue Grundsteuer macht das Wohnen in Stuttgart teurer
War nach der alten Grundsteuer in Stuttgart ungefähr die Hälfte der Last von Wohnungsinhabern und die andere von Gewerbeeinheiten getragen, zeigen die nun vorliegenden Zahlen der Landeshauptstadt, dass durch die Grundsteuerreform nun 60% der Steuerlast durch die wohnwirtschaftlich genutzten Grundstücke getragen werden (vormals 48%). „Damit ist es amtlich: das Wohnen in Stuttgart wird um etwa 19 Mio. Euro teurer.