Als Mitglied von Haus & Grund Stuttgart werden Sie durch unsere Rechtsberater kostenlos in allen Rechtsfragen, die ihr Haus- und Grundeigentum betreffen, außergerichtlich beraten und vertreten.
Kostenlose Beratung
in allen Rechtsfragen, die Ihr Haus- und Grundeigentum betreffen
Telefonische Rechtsauskünfte
bei kleineren juristischen Anliegen
Vorzugskonditionen
bei der Rechtsschutzversicherung
Ob Mietrechtsfälle, Erschließungsbeiträge sowie andere Abgaben, die auf Hausbesitzer zukommen oder Kündigungen etc.:
Mitglieder von Haus & Grund Stuttgart erhalten kostenlose Auskunft und Beratung durch Fachjuristen in allen das Grundeigentum betreffenden Angelegenheiten. Ebenso übernehmen die Haus & Grund-Experten die außergerichtliche Vertretung für die Mitglieder. Auch dies ist durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.
Neben dem persönlichen Beratungstermin in der Geschäftsstelle auch per Video, Telefon oder mit schriftlichen Auskünften und Unterstützung bei notwendiger Korrespondenz mit Mietern, Verwaltern und Behörden. Für kurze Fragen gibt es täglich telefonische Beratung ohne Termin.
Diesen persönlichen Rechtsberatungsservice können Sie als Mitglied so oft beanspruchen, wie sie ihn benötigen. Das alles ist im Mitgliedsbeitrag innbegriffen.
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Rechtsberatung Stuttgart
Gerokstraße 3, 70188 Stuttgart
Nach vorheriger Anmeldung
Termine können persönlich, telefonisch oder per Video stattfinden.
+49 711 210 48 0
Montag
08:00 – 11:00 Uhr
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Dienstag
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Mittwoch u. Donnerstag
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14:30 – 16:00 Uhr
Freitag
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Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Donnerstag
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Rechtsberatung Echterdingen Gebäude der Volkshochschule
Im Schafrain 2 (1. Stock Außentreppe)
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Alle 14 Tage Mittwoch
14:30 – 17:00 Uhr
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Um auch bei etwaigen Prozesskosten bestmöglich abgesichert zu sein, bietet der Verein zu Vorzugskonditionen eine Versicherung der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG an.
Aktuelles
29.04.2026
Habeck ist wieder da!
Die vermeintlich wiedererlangte Freiheit im Heizungskeller nach der angekündigten Abschaffung des "Heizungsgesetzes" wird nun deutlich eingeschränkt. "Durch die Beteiligung der Vermieter an den Heizkosten - sofern sie künftig mit fossiler Energie betriebene Heizungen einsetzen - wird Eigentümern die Entscheidungsfreiheit nun eben auf der wirtschaftlichen Ebene genommen", beklagt Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Pressemitteilung
01.12.2025
Ein Mietspiegel für Ostfildern tut not
Ostfildern fällt zum 01.01.2026 unter die Mietpreisbremse. Um diese rechtsicher anwenden zu können, bedarf es Kenntnis über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese kann nur mit einem qualifizierten Mietspiegel verlässlich festgestellt werden. Deshalb fordert Haus & Grund Stuttgart: „Wer künftig in Ostfildern neu vermieten möchte, bedarf hierfür als Ausgangspunkt die ortsübliche Vergleichsmiete und damit eines Mietspiegels.“
Aktuelles
27.04.2026
Vergleichsangebote bei Erhaltungsmaßnahmen: Keine starre Drei-Angebote-Regel
Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) können Erhaltungsmaßnahmen auch ohne Einholung mehrerer Vergleichsangebote wirksam beschließen. Eine starre Pflicht zur Einholung von drei Angeboten oder feste Bagatellgrenzen bestehen nicht. Entscheidend ist allein, dass die Beschlussfassung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht. Auch ein einziges Angebot kann genügen, insbesondere bei bewährten Unternehmen, ausreichender Prüfung oder besonderer Dringlichkeit.