Als Mitglied von Haus & Grund Stuttgart werden Sie durch unsere Rechtsberater kostenlos in allen Rechtsfragen, die ihr Haus- und Grundeigentum betreffen, außergerichtlich beraten und vertreten.
Kostenlose Beratung
in allen Rechtsfragen, die Ihr Haus- und Grundeigentum betreffen
Telefonische Rechtsauskünfte
bei kleineren juristischen Anliegen
Vorzugskonditionen
bei der Rechtsschutzversicherung
Ob Mietrechtsfälle, Erschließungsbeiträge sowie andere Abgaben, die auf Hausbesitzer zukommen oder Kündigungen etc.:
Mitglieder von Haus & Grund Stuttgart erhalten kostenlose Auskunft und Beratung durch Fachjuristen in allen das Grundeigentum betreffenden Angelegenheiten. Ebenso übernehmen die Haus & Grund-Experten die außergerichtliche Vertretung für die Mitglieder. Auch dies ist durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.
Neben dem persönlichen Beratungstermin in der Geschäftsstelle auch per Video, Telefon oder mit schriftlichen Auskünften und Unterstützung bei notwendiger Korrespondenz mit Mietern, Verwaltern und Behörden. Für kurze Fragen gibt es täglich telefonische Beratung ohne Termin.
Diesen persönlichen Rechtsberatungsservice können Sie als Mitglied so oft beanspruchen, wie sie ihn benötigen. Das alles ist im Mitgliedsbeitrag innbegriffen.
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Rechtsberatung Stuttgart
Gerokstraße 3, 70188 Stuttgart
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Termine können persönlich, telefonisch oder per Video stattfinden.
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Dienstag
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Freitag
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Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Donnerstag
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Rechtsberatung Echterdingen Gebäude der Volkshochschule
Im Schafrain 2 (1. Stock Außentreppe)
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Alle 14 Tage Mittwoch
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Um auch bei etwaigen Prozesskosten bestmöglich abgesichert zu sein, bietet der Verein zu Vorzugskonditionen eine Versicherung der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG an.
Pressemitteilung
21.07.2026
Baurechtsamt: Wie sieht es mit den angekündigten Verbesserungen aus?
Die Stadt Stuttgart hatte im Frühjahr 2025 eine deutliche Verbesserung bei Bearbeitungszeiten und Service im Baurechtsamt versprochen und 65 Bearbeitungstage als selbstgestecktes Ziel ausgerufen. Haus & Grund Stuttgart hatte dies damals ausdrücklich begrüßt. „Die Stadt muss nun die Frage beantworten, wie weit sie bei diesen Zielmarken gekommen ist und gegebenenfalls nachsteuern“ so Joachim Rudolf, Vorsitzender und Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Aktuelles
08.09.2026
Eigenbedarf: Braucht es den vollständigen Namen der begünstigten Person?
Was sind die Mindestanforderungen für eine Eigenbedarfskündigung? Muss der Begünstigte namentlich genannt werden oder reicht es, „Sohn zu eigenen Wohnzwecken“ oder Ähnliches in die Kündigung zu schreiben? Das Amtsgericht Heilbronn hat in seinem Urteil vom 04. März 2026 dazu entschieden.
Aktuelles
07.09.2026
Dürfen Mieter bald ohne Erlaubnis Klimaanlagen einbauen?
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fällt mit einem Vorschlag auf, der es Mietern in der Zukunft erlauben soll, Klimaanlagen – auch Split-Geräte – ohne Erlaubnis des Eigentümers in die Mietwohnung einbauen zu können. Haus & Grund hat sich dazu deutlich positioniert.