Die Reform der Landesbauordnung trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Sie soll das Bauen im Land schneller, einfacher und damit auch kostengünstiger machen. Im Anhörungsverfahren zum Gesetz hatte sich Haus & Grund Württemberg konstruktiv eingebracht. Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Aber es gibt auch Vorbehalte.
verfasst von Marius Livschütz | 30.06.2025
So hatte sich Haus & Grund kritisch zur Anpassung des Nachbarschutzes in der Gesetzesnovelle ausgesprochen. Mit der Abschaffung des Widerspruchverfahrens bleibt den betroffenen Nachbarn zukünftig nur noch die Möglichkeit, direkt vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das Widerspruchsverfahren stellt jedoch eine niedrigschwellige Möglichkeit dar, Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Es ermöglicht nicht nur dem Widerspruchsführer, seine Argumente vorzutragen, sondern gibt auch der Behörde Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken. Durch den Wegfall dieser Möglichkeit verlagert sich die Arbeit von den Regierungspräsidien auf die Verwaltungsgerichte. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte und könnte zu einer weiteren Verlängerung der Verfahren führen. Es ist fraglich, ob eine Erstprüfung durch einen Verwaltungsrichter tatsächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung führt oder ob die Fachleute der Regierungspräsidien besser geeignet wären, solche Streitfragen zu klären.
Aus Sicht von Haus & Grund wäre es der richtige Weg, die Widerspruchsverfahren bei den Regierungspräsidien effizienter zu organisieren und damit zu beschleunigen, anstatt sie abzuschaffen. Denn wenn Widerspruchsverfahren zu lange dauern, liegt der Fehler bei der Verwaltung.
Weitere Beiträge
Pressemitteilung
05.08.2026
Ausschreibung des Fernwärmenetzes richtiger Schritt – klare Spielregeln und Preistransparenz vonnöten
„Es ist wichtig und richtig, dass die Stadt nun endlich die angekündigte Ausschreibung für das Fernwärmenetz umsetzt – nachdem der von der Stadt 2012 vom Zaun gebrochene Streit wie Mehltau über dem weiteren Ausbau lag und seither notwendige Investitionen behinderte. Künftig braucht es klare Spielregeln für die Anschlusskosten, die heute exorbitant hoch und intransparent sind – hier ist jeder Konzessionär in die Pflicht zu nehmen. Gleiches gilt für die künftigen Arbeitspreise. Haus & Grund Stuttgart regt daher eine freiwillige Selbstkontrolle an“, so Vereinsvorsitzender Joachim Rudolf und Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker.
Pressemitteilung
21.07.2026
Baurechtsamt: Wie sieht es mit den angekündigten Verbesserungen aus?
Die Stadt Stuttgart hatte im Frühjahr 2025 eine deutliche Verbesserung bei Bearbeitungszeiten und Service im Baurechtsamt versprochen und 65 Bearbeitungstage als selbstgestecktes Ziel ausgerufen. Haus & Grund Stuttgart hatte dies damals ausdrücklich begrüßt. „Die Stadt muss nun die Frage beantworten, wie weit sie bei diesen Zielmarken gekommen ist und gegebenenfalls nachsteuern“ so Joachim Rudolf, Vorsitzender und Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
Pressemitteilung
09.07.2026
Vermieterbefragung: Fast zwei Drittel der Stuttgarter Vermieter überlegen, das Vermieten aufzugeben
64,8 Prozent der Vermieter in Stuttgart halten es für wahrscheinlich, dass sie ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben und Wohnraum verkaufen würden. „Für unsere Mitglieder ist damit weniger die einzelne Maßnahme ausschlaggebend als vielmehr die kumulative Wirkung der Regulierungen. Das ist eine Warnung an die Politik, die Belange der Vermieter endlich ernst zu nehmen“, so Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker.