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verfasst vom Zentralverband | 28.01.2026
Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein
Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Untervermietungen (VIII ZR 228/23). Vermieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter eine Wohnung ohne Erlaubnis und gewinnbringend untervermieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Untermiete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet.
„Untervermietung ist kein Geschäftsmodell. Das ist auch eine Frage der Fairness. Private Vermieter haben Pflichten, tragen Verantwortung und Kosten – sie dürfen nicht zusehen müssen, wie Dritte das Mietverhältnis betrügerisch missbrauchen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Im zugrunde liegenden Streitfall zahlte der Hauptmieter für eine Berliner Zweizimmerwohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Während einer Abwesenheit verlangte er von Untermietern 962 Euro nettokalt – also mehr als das Doppelte. Das Landgericht Berlin bewertete den Zuschlag als unverhältnismäßig. Zudem wären nach den Regeln der Mietpreisbremse im konkreten Gebiet höchstens 748 Euro zulässig gewesen.
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Pressemitteilung
19.12.2025
Realitätsverweigerung statt Sparhaushalt
„Zielgerichtetes Sparen wäre besser gewesen“, so Haus & Grund Vorsitzender Joachim Rudolf und Geschäftsführer Ulrich Wecker. „Es fehlt eine klare Prioritätensetzung und der Mut, zu Maß und Mitte bei städtischen Ausgaben zurückzukehren. Stattdessen werden die Steuern erhöht, ein bereits geschwächter Wirtschaftsstandort weiter belastet. Stuttgart hat mit grün-linken Mehrheiten und „Wünsch-dir-was-Projekten“ in paradiesischen Zeiten nicht aufs Geld geschaut. Die sind jetzt vorbei. Willkommen in der Realität!“