logo
Link zur Startseite

Aktuelles

Eigenbedarf wegen einer (nur) beabsichtigten Familiengründung?

Wegen zukünftiger Familienplanung und benötigtem Platz für Heimarbeit wollen neue Eigentümer eines Hauses dieses abreißen und neu bauen, deswegen kündigen sie gegenüber langjährigen Mietern wegen Eigenbedarfs. Die Mieter widersprechen: es handle sich um eine unzulässige Vorratskündigung.

verfasst von Marius Livschütz | 08.02.2026

Bereits 2016 hatten es die ehemaligen Eigentümer mit einem Abriss und Neubau versucht, inklusive vorhandener Abbruch- und Baugenehmigung, doch die Mieter zogen nicht aus. So wurde das Haus 2022 an neue Eigentümer verkauft. Nach der ordentlichen Kündigung der Mieter durch die neuen Eigentümer wegen Eigenbedarfs auf Grund von zukünftiger Familienplanung und zusätzlichem Platz für Heimarbeit, widersprachen diese und führten an, es handle sich um eine unzulässige Vorratskündigung und es liege keine Abbruch- und Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Kündigung vor.

Das Amtsgericht gab der Räumungsklage statt. Das Landgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Eine künftige Familienplanung sei keine unzulässige Vorratskündigung. Zudem verlange die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung nicht, dass alle (Bau-)Genehmigungen schon vorliegen. Entscheidend ist, dass die Planungen schon so weit fortgeschritten sind, dass die Umsetzung als wahrscheinlich gelten kann. Die neuen Eigentümer konnten sich zudem auf die bereits 2016 erteilte Genehmigung der Voreigentümer stützen.

(Urteil des LG Darmstadt vom 29.04.2025 – 30 S 59/25)

Weitere Beiträge

Pressemitteilung

05.08.2026

Ausschreibung des Fernwärmenetzes richtiger Schritt – klare Spielregeln und Preistransparenz vonnöten

„Es ist wichtig und richtig, dass die Stadt nun endlich die angekündigte Ausschreibung für das Fernwärmenetz umsetzt – nachdem der von der Stadt 2012 vom Zaun gebrochene Streit wie Mehltau über dem weiteren Ausbau lag und seither notwendige Investitionen behinderte. Künftig braucht es klare Spielregeln für die Anschlusskosten, die heute exorbitant hoch und intransparent sind – hier ist jeder Konzessionär in die Pflicht zu nehmen. Gleiches gilt für die künftigen Arbeitspreise. Haus & Grund Stuttgart regt daher eine freiwillige Selbstkontrolle an“, so Vereinsvorsitzender Joachim Rudolf und Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker.

Pressemitteilung

21.07.2026

Baurechtsamt: Wie sieht es mit den angekündigten Verbesserungen aus?

Die Stadt Stuttgart hatte im Frühjahr 2025 eine deutliche Verbesserung bei Bearbeitungszeiten und Service im Baurechtsamt versprochen und 65 Bearbeitungstage als selbstgestecktes Ziel ausgerufen. Haus & Grund Stuttgart hatte dies damals ausdrücklich begrüßt. „Die Stadt muss nun die Frage beantworten, wie weit sie bei diesen Zielmarken gekommen ist und gegebenenfalls nachsteuern“ so Joachim Rudolf, Vorsitzender und Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.

Pressemitteilung

09.07.2026

Vermieterbefragung: Fast zwei Drittel der Stuttgarter Vermieter überlegen, das Vermieten aufzugeben

64,8 Prozent der Vermieter in Stuttgart halten es für wahrscheinlich, dass sie ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben und Wohnraum verkaufen würden. „Für unsere Mitglieder ist damit weniger die einzelne Maßnahme ausschlaggebend als vielmehr die kumulative Wirkung der Regulierungen. Das ist eine Warnung an die Politik, die Belange der Vermieter endlich ernst zu nehmen“, so Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker.

Pressemitteilung (Zentralverband)

09.07.2026

Mietrechtspaket II setzt falsches Signal für den Wohnungsmarkt