EnBW – 3,5 Prozent auf ausgewählte Strom- und Gastarife
*Aufgrund der zurzeit gültigen Vorgaben des Strompreisbremsegesetzes (§ 12 Abs.1 StromPBG) bzw. des Gaspreisbremsegesetzes (§ 4 Abs.2 EWPBG) ist der Rabatt pro Entnahmestelle auf die zulässige Höhe von insgesamt 50 Euro brutto/Jahr gedeckelt. Sobald diese Regelungen vom Gesetzgeber wieder außer Kraft gesetzt werden, gilt wieder der Rabatt in Höhe von 3,5 % auf die Brutto-Jahresrechnung. |